FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Anforderungen des Sprachniveaus ist in Deutschland und insbesondere im Hinblick auf die unterschiedlichen Arbeitsbereiche nicht einheitlich geregelt. Hinzu kommt Ihre individuelle Anforderung als Arbeitgeber. Die Kandidatinnen* von workstone verfügen über das, in der jeweiligen Branche geforderte Niveau. Dieses Niveau reicht von A2 bis B2 und ist durch ein anerkanntes Sprachzertifikat belegt.

Die Kandidatinnen* verfügen über staatlich-anerkannte Abschlüsse. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungsstrukturen in den Herkunftsländern, muss ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, welches aber von workstone begleitet wird.

Diese Zeitspanne ist Bundesland abhängig, jedoch zeigt die Erfahrung, dass dieser Prozess ca. 3-4 Monate benötigt.

workstone ist derzeit in drei Kontinenten aktiv. Die Mehrheit der Fach- und Hilfskräfte, sowie Auszubildene, kommen aus Marokko, Tunesien, der Türkei und dem gesamten Balkangebiet.

workstone stellt Ihnen anhand ihrer Vorauswahl und ihrem Bedarf eine adäquate Ersatzperson.

Anhand einer Bedarfsanalyse, welche workstone mit Ihnen gemeinsam erstellt, wird eine Vorauswahl von geeigneten Kandidatinnen* für Sie angefertigt. Kontaktieren Sie uns einfach für einen Termin.

Eine ausländische Fachkraft muss als Voraussetzung für eine qualifizierte Beschäftigung in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Studien- bzw. Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss feststellen lassen. In vielen Fällen wird dies im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens durch die zuständige Behörde festgestellt. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach.

Die Beschäftigung von ausländischen Auszubildenden beinhaltet einige Punkte, die sich von Auszubildenden aus Deutschland unterscheiden. Dazu gehört, dass die Person über einen anerkannten Schulabschluss und die Sprachkenntnisse nach dem Niveau B1 verfügt und dies nachweisen kann. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns einfach.